Offener Brief FGM/C

02.2021 | Der 6. Februar ist der Internationale Tag gegen Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C). Weltweit sind mehr als 200 Millionen Frauen und Mädchen betroffen, allein in Deutschland mindestens 67.000. In einem Offenen Brief weisen fünf Frankfurter Rechtsanwält*innen darauf hin, welchen Erschwernissen,  Problemen und Versorgungslücken sich Betroffene im Asylprozess in Deutschland stellen müssen – eine Situation, dringend und nachhaltig verbessert werden muss!

Die Autor*innen betonen in ihrem Offenen Brief an verschiedene Ministerien in Reaktion auf deren Pressemitteilungen zum Internationalen Tag gegen Weibliche Genitalverstümmelung:

„Es ist sicher richtig und notwendig, den Schutz der Frauen und Mädchen vor der Praxis der FGM weltweit einzufordern. Glaubwürdig wird das aber erst, wenn die Schutzmaßnahmen, die in der unmittelbaren Verantwortung deutscher Behörden liegen und die sehr einfach und wirkungsvoll umgesetzt werden könnten, auch realisiert werden, namentlich:

  •  eine konsequente Anerkennung der erlittenen und drohenden FGM und deren auch psychischen und sozialen Folgen als geschlechtsspezifische Verfolgung durch das BAMF,
  • die Sicherstellung von Angeboten spezifischer qualifizierter Rechtsberatung und fachmedizinischer Betreuung schon vor einer persönlichen Anhörung der betroffenen Frauen und Mädchen,
  • ein beschleunigtes Verfahren beim Familiennachzug durch die zuständigen deutschen Botschaften und Ausländerbehörden immer dann, wenn Mädchen und Frauen während des Wartens auf ihr Visum von FGM-Übergriffen bedroht sind,
  • ausreichende Beratungs- und Therapieangebote für betroffene Frauen und Mädchen zur Behandlung der physischen und psychischen Folgen der erlittenen FGM einschließlich einer Aufklärung über die medizinischen Optionen für eine Rekonstruktion und gegebenenfalls auch die konkrete Unterstützung dieser Behandlung.“

Den kompletten Offenen Brief lesen Sie hier.