Prozessbegleitung
Mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz wurde die „Psychosoziale Prozessbegleitung“ in die Strafprozessordnung eingeführt (§406), die am 1.1.2017 in Kraft getreten ist. Seit 2018 ist eine FIM-Mitarbeiterin beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main als Psychosoziale Prozessbegleiterin anerkannt und kann offiziell von den Gerichten für die Zeugin (auf Antrag) beigeordnet oder ernannt werden, um die Zeugin in allen Belangen des Strafverfahrens zu unterstützen.
Fachexpertise im Asylverfahren
Seit einer Veränderung der sogenannten EASY-Liste (Erstverteilung der Asylbegehrenden auf Bundesländer und Kommunen) im Juli 2017 werden Hessen auch Frauen aus Nigeria und anderen Ländern Westafrikas, die Opfer von Menschenhandel in anderen europäischen Ländern wurden, zugewiesen. FIM wird nun häufiger von Verfahrensberater*innen der Hessischen Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete kontaktiert, um Personen, die (potentielle) Opfer von Menschenhandel sind und denen die Abschiebung aus Deutschland droht, zu unterstützen. In diesem Kontext erstellt FIM auch Stellungnahmen und gibt eine Gefährdungseinschätzung im Falle einer drohenden Ausweisung oder Abschiebung.
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