Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit zeichnet sich durch klare Muster aus. Typische Merkmale sind extrem lange Arbeitszeiten ohne Ausgleich, vorenthaltener Lohn, gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen, prekäre Unterbringung und Abhängigkeit durch Verschuldung. Hinzu kommen gravierende Einschränkungen der persönlichen Freiheit, wie das Wegnehmen von Reisedokumenten, körperliche oder seelische Misshandlung, Drohungen, Erpressung sowie die Einschränkung von Kommunikation und Bewegungsmöglichkeiten. Täter*innen nutzen gezielt die Notlage der Betroffenen, täuschen über die Arbeitsbedingungen und setzen Zwang oder Drohungen ein, um die Arbeit fortzuführen oder aufrechtzuerhalten.
Arbeitsausbeutung kann grundsätzlich in allen Branchen vorkommen, doch einige Bereiche sind dafür besonders prädestiniert. Dazu zählen vor allem das Baugewerbe, die Landwirtschaft, die Gastronomie, Pflege- und Reinigungsdienste sowie bestimmte Produktionsbereiche, in denen Arbeitskräfte häufig unter prekären Bedingungen in Deutschland beschäftigt sind und in denen meist migrantische Menschen tätig sind, die bereits aus prekären Lebensverhältnissen kommen und meist ohne berufliche Qualifikation sind.
Fehlende Sprach- und Rechtskenntnisse, Barrieren beim Zugang zum regulären Arbeitsmarkt (lange Anerkennungsverfahren) sowie aufenthaltsrechtliche Vorgaben können Zwangssituationen begünstigen und es den Betroffenen erschweren, aus ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen auszusteigen.