Wir sind da für Betroffene von Gewalt
FIM e.V. unterstützt Frauen, die Opfer von Gewalt in der Rhein-Main-Region und hessenweit geworden sind. Wir arbeiten eng mit Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammen.
- Opferschutz bei Menschenhandel und hessenweite Koordination
- Fachberatung für Opfer von sogenannter Ehrgewalt und Zwangsverheiratung
- Unterstützung von Betroffenen bei häuslicher Gewalt
- Hilfe für Betroffene von weiblicher Genitalbeschneidung (FGM/C)
Um Gewalt zu verhindern, leistet FIM wichtige Präventionsarbeit in Schulen und in Unterkünften für Geflüchtete. Wir arbeiten interdisziplinär vernetzt und koordinieren hessenweit Fachkreise. Sensibilisierungs- und Bildungsmaßnahmen für Fachkräfte sind dabei eine zentrale Aufgabe.
Ihre Geldauflage hilft Opfern von Gewalt
Unterstützen Sie als Richter*in oder Staatsanwält*in bitte unsere Arbeit!
Alle Zuweisungen/Geldauflagen an FIM tragen dazu bei, Gewalt gegen Frauen zu stoppen, Selbstbestimmungs- und Handlungspotentiale der Opfer zu stärken und Lebensperspektiven zu entwickeln.
Jede Geldauflage hilft und wird ausschließlich satzungsgemäß verwendet.
Wir garantieren:
- Wir informieren zeitnah über eingehende und ausstehende Zahlungen.
- Wir übermitteln fristgerecht einen Rechenschaftsbericht über Höhe und Verwendung der Zuweisungen.
- Wir stellen für Geldauflagen keine Zuwendungsbescheinigungen aus.
Mehr über unsere Arbeit finden Sie auch in unseren Publikationen.
Informationen für Zahlungspflichtige
Geben Sie bitte bei Ihrer Zahlung als Verwendungszweck das Aktenzeichen des Gerichts an. Nur so können wir Zahlungen korrekt zuordnen und diese dem Gericht bestätigen.
Zahlungen bitte an:
FIM – Frauenrecht ist Menschenrecht e.V.
Evangelische Bank eG
IBAN: DE 59 5206 0410 0004 0016 48
BIC: GENODEF1EK1
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir keine Spendenquittungen für Geldauflagen ausstellen. Geldauflagen sind nicht steuerlich absetzbar.
Bitte beachten Sie: Wir sind nicht berechtigt, gerichtliche Anweisungen abzuändern.
Sollten Sie um Ratenzahlungen oder um Aufschub bitten wollen, wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht.


