Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen – menschenwürdige Existenzsicherung für alle
01.2023 | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen unter dem vom Gesetzgeber als menschenwürdiges Existenzminimum angesetzten Bürgergeld. Gemeinsam mit 61 anderen Organisationen fordern wir: AsylblG abschaffen – existenzsichernde Leistungen unabhängig vom Aufenthaltsstatus!
Seit dem 1. Januar 2023 erhalten materiell bedürftige Menschen in Deutschland das sogenannte Bürgergeld statt der bisherigen Hartz-IV-Leistungen. Geflüchtete wurden dabei allerdings nicht mitgedacht: Denn wie schon bei Hartz IV bleiben asylsuchende und geduldete Menschen auch vom Bürgergeld ausgeschlossen. Statt des regulären Sozialrechts gilt für sie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Doch für die Menschenwürde kann es nicht zweierlei Maß geben. Wir fordern das gleiche Recht auf Sozialleistungen für alle in Deutschland lebenden Menschen, ohne diskriminierende Unterschiede. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden.
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