EU-Bürger*innen
Aber auch EU-Bürger*innen können von einem prekären Aufenthalt betroffen sein, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten eine sozialversicherungspflichtige Arbeit in Deutschland finden und keine geregelten Lebensverhältnisse aufbauen können. Einen Anspruch auf Sozialleistungen und vorsorgende Gesundheitsdienstleistungen besitzen sie nicht.
Viele von ihnen gehen prekäre Beschäftigungsverhältnisse etwa im Baugewerbe, in der Hausarbeit oder bei Reinigungsdiensten ein. Dort werden sie irregulär, unter Umgehung der Sozialversicherungspflicht und ohne Krankenversicherung, beschäftigt, oft unangemessen oder gar nicht entlohnt. Zahlreiche junge Frauen aus Mittel- und Osteuropa sind zudem im Bereich der Armutsprostitution tätig.
Krankheiten, Unfälle und Schwangerschaften, aber auch der Verlust der Wohnung oder der Arbeitsstelle, die Trennung vom Partner oder einfach die Absicht, ein Kind einzuschulen oder es im Kindergarten anzumelden, können für alle Betroffenen stets eine Krise bedeuten.
Irregulärer Aufenthalt findet im gesellschaftlichen Dunkel- oder Graufeld statt, folglich existieren keine gesicherten Zahlen dazu, wie viele in Deutschland lebende Menschen betroffen sind.